Schlachten & Zubehör – der Beginn der Fleischgewinnung und die Grundlage für alle nachfolgenden Arbeitsbereiche
Die Schlachtung steht am Anfang der Fleischgewinnung. In diesem Arbeitsbereich werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die nachfolgenden Arbeitsschritte sicher, hygienisch und kontrolliert durchgeführt werden können. Was hier sorgfältig vorbereitet und ausgeführt wird, wirkt sich unmittelbar auf die weitere Verarbeitung aus und bildet die Grundlage für einen durchgängigen Arbeitsablauf.
Während der Schlachtung greifen zahlreiche Arbeitsschritte ineinander und müssen zuverlässig aufeinander abgestimmt sein. Sorgfalt, Hygiene und Arbeitssicherheit begleiten den gesamten Schlachtprozess und tragen dazu bei, den Schlachtkörper für die anschließende Vorbereitung und Zerlegung bereitzustellen. Jeder Schritt leistet dabei seinen Beitrag für die Qualität und den reibungslosen Ablauf der weiteren Verarbeitung.
Damit diese Arbeiten zuverlässig durchgeführt werden können, benötigt der Arbeitsbereich eine Ausstattung, die den Anforderungen des täglichen Betriebs gerecht wird. Aufeinander abgestimmte Arbeitsmittel, Hilfsmittel und Betriebsausstattungen unterstützen sichere Arbeitsabläufe und schaffen die Voraussetzungen für eine effiziente Durchführung der anfallenden Arbeiten.
Wo Arbeitsmittel regelmäßig eingesetzt werden, bleiben Beanspruchung und Verschleiß nicht aus. Deshalb gehören neben der eigentlichen Ausstattung auch Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile, Ergänzungen und sinnvoll zusammengestellte Lösungen zu einem professionell ausgestatteten Arbeitsbereich. Sie tragen dazu bei, Arbeitsmittel dauerhaft einsatzbereit zu halten und Arbeitsabläufe zuverlässig fortzuführen.
Für wen eignen sich Produkte für die Schlachtung & das zugehörige Zubehör?
Schlachthöfe & gewerbliche Schlachtbetriebe
Schlachthöfe verwenden Geräte und Zubehör in den unmittelbar zur Schlachtung gehörenden Arbeitsbereichen. Dazu zählen je nach Betriebsform die Betäubung und Fixierung der Tiere sowie die Entblutung, Aufhängung und unmittelbare Handhabung der Schlachtkörper.
Die Ausstattung wird von sachkundigem Personal innerhalb tatsächlich ausgeführter Schlachtabläufe verwendet. Bei Betrieben mit mehreren Tierarten arbeiten die zuständigen Personen in getrennten oder entsprechend eingerichteten Schlachtbereichen.
- Regionale Schlachthöfe – verwenden die Arbeitsmittel bei Tieren aus landwirtschaftlichen Betrieben ihres Einzugsgebiets.
- Gewerbliche Schlachtbetriebe mit fortlaufendem Betrieb – setzen die Ausstattung innerhalb regelmäßig ausgeführter Schlachtabläufe ein.
- Rinderschlachtbetriebe – verwenden geeignete Geräte bei der Betäubung und weitere Arbeitsmittel bei der anschließenden Schlachtung und Handhabung der Schlachtkörper.
- Schweineschlachtbetriebe – setzen die Ausstattung innerhalb ihrer eigenen betrieblichen Schlachtbereiche ein.
- Schlachtbetriebe für Schafe & Ziegen – verwenden Arbeitsmittel bei der Betäubung, Entblutung und unmittelbaren Handhabung der Schlachtkörper.
- Schlachtbetriebe für mehrere Tierarten – arbeiten mit der jeweils vorgesehenen Ausstattung innerhalb ihrer unterschiedlichen Schlachtbereiche.
Metzgereien & Fleischereien mit angeschlossener Schlachtung
Metzgereien mit eigener oder angeschlossener Schlachtstätte verbinden die Schlachtung mit der späteren Zerlegung, Fleischverarbeitung und Herstellung eigener Fleischerzeugnisse. Geräte und Zubehör werden von den ausführenden Personen im vorgelagerten Schlachtbereich verwendet.
Viele dieser Betriebe übernehmen Tiere aus regionaler Haltung oder aus festen landwirtschaftlichen Partnerbetrieben. Die betrieblichen Arbeiten reichen von der Betäubung und anschließenden Schlachtung bis zur Bereitstellung der Schlachtkörper für die weitere handwerkliche Bearbeitung.
- Handwerksmetzgereien mit eigener Schlachtstätte – führen Schlachtarbeiten als Teil ihrer eigenen Fleischgewinnung aus.
- Landmetzgereien mit regelmäßigen Schlachttagen – verwenden Geräte bei der Betäubung und Hilfsmittel bei Entblutung und Aufhängung von Tieren aus regionaler Haltung.
- Fleischereien mit angeschlossenem Schlachtbetrieb – verbinden die praktische Schlachtung mit nachfolgender Zerlegung und Wurstherstellung.
- Metzgereien mit festen landwirtschaftlichen Partnerbetrieben – übernehmen Tiere zur eigenen Schlachtung und weiteren Verarbeitung.
- Fleischereibetriebe mit mehreren eigenen Verarbeitungsstufen – verwenden die Arbeitsmittel vor der Zerlegung und Herstellung ihrer Fleischerzeugnisse.
- Metzgereien mit saisonalen Schlachtterminen – führen bei zeitlich gebündelten Schlachtungen Betäubungs-, Entblutungs- und Aufhängearbeiten selbst aus.
Landwirtschaftliche Eigenverarbeiter, Hofmetzgereien & Direktvermarkter
Landwirtschaftliche Betriebe verwenden Produkte für die Schlachtung, wenn sachkundige Betriebsangehörige bei Tieren aus der eigenen Haltung Betäubungs-, Fixier-, Entblutungs-, Aufhänge- oder unmittelbare Handhabungsarbeiten selbst ausführen. Die Schlachtkörper werden anschließend im eigenen Betrieb oder in einem angeschlossenen Verarbeitungsbereich weiterbearbeitet.
Bei Hofmetzgereien und Direktvermarktern schließen Zerlegung, Herstellung von Fleischerzeugnissen und Verkauf an die eigene praktische Schlachtung an. Der Betrieb begleitet damit den Weg vom selbst gehaltenen Tier bis zum angebotenen Fleisch oder fertigen Erzeugnis.
- Landwirtschaftliche Betriebe mit eigener Schlachtstätte – führen die jeweiligen Schlachtarbeiten bei Tieren aus dem eigenen Bestand selbst aus.
- Hofmetzgereien – verbinden Tierhaltung, praktische Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Verkauf.
- Rinderhalter mit eigener Fleischvermarktung – setzen Geräte bei der Betäubung und Hilfsmittel bei der unmittelbaren Handhabung der Schlachtkörper ein.
- Schweinehalter mit angeschlossener Fleischverarbeitung – verwenden Geräte und Zubehör bei Betäubung, Entblutung und Aufhängung im eigenen Betrieb.
- Schaf- & Ziegenhalter mit eigener Verarbeitung – führen die Betäubung und Entblutung aus und verwenden Hilfsmittel bei der Aufhängung der Schlachtkörper.
- Direktvermarkter mit eigener Schlachtung – verwenden Geräte und Arbeitsmittel selbst und vermarkten die anschließend hergestellten Fleischerzeugnisse.
Mobile Schlachtbetriebe & Lohnschlachter
Mobile Schlachtbetriebe und Lohnschlachter verwenden Geräte und Zubehör an wechselnden landwirtschaftlichen Standorten oder in mobilen beziehungsweise teilmobilen Schlachteinheiten. Die eingesetzten Arbeitsmittel gehören zur eigenen Ausstattung der ausführenden Fachkräfte.
Diese Dienstleister übernehmen Schlachtarbeiten für Tierhalter, Hofmetzgereien und Direktvermarkter. Je nach Betriebsform werden einzelne Arbeiten am Haltungsbetrieb ausgeführt und die nachfolgenden Schritte in einer angeschlossenen Einheit fortgesetzt.
- Mobile Schlachteinheiten – führen praktische Schlachtarbeiten an wechselnden landwirtschaftlichen Standorten aus.
- Lohnschlachter – verwenden eigene Geräte und Hilfsmittel bei beauftragten Schlachtungen.
- Dienstleister für hofnahe Schlachtung – setzen die Ausstattung unmittelbar an landwirtschaftlichen Betrieben ein.
- Metzgereibetriebe mit mobilem Schlachtangebot – verbinden Einsätze an Tierhaltungsbetrieben mit der weiteren Verarbeitung im eigenen Unternehmen.
- Betreiber teilmobiler Schlachtanlagen – verwenden ihre Arbeitsmittel an mehreren angeschlossenen Höfen.
- Mobile Geflügelschlachter – führen Schlachtarbeiten bei Geflügelhaltern und Geflügeldirektvermarktern aus.
Geflügelschlachtbetriebe & Geflügelhöfe
Geflügelschlachtbetriebe verwenden Geräte und Zubehör für die Betäubung, Schlachtung und unmittelbare Handhabung von Geflügel. Ein Betäubungsgerät wird dabei für den vorgesehenen Betäubungsschritt eingesetzt; die anschließende Schlachtung beziehungsweise Tötung bleibt ein davon zu unterscheidender Teil des vollständigen Arbeitsablaufs.
Auch Geflügelhöfe und landwirtschaftliche Direktvermarkter gehören zu den Anwendern, wenn sachkundige Personen Tiere aus dem eigenen Bestand selbst schlachten und anschließend verarbeiten.
- Gewerbliche Geflügelschlachtbetriebe – verwenden die Ausstattung innerhalb ihrer laufenden Schlachtabläufe.
- Geflügelhöfe mit eigener Schlachtstätte – führen praktische Schlachtarbeiten bei Tieren aus dem eigenen Bestand aus.
- Putenbetriebe mit eigener Schlachtung – setzen dafür geeignete Betäubungsgeräte und weiteres Zubehör bei den vorgesehenen Arbeitsabschnitten ein.
- Gänse- & Entenbetriebe mit eigener Schlachtung – betäuben Tiere aus dem eigenen Bestand und verwenden Hilfsmittel bei Entblutung, Aufhängung und unmittelbarer Handhabung.
- Geflügeldirektvermarkter mit eigener Verarbeitung – betäuben Geflügel aus eigener Haltung und verwenden Arbeitsmittel bei Entblutung und unmittelbarer Handhabung.
- Landwirtschaftliche Betriebe mit saisonaler Geflügelschlachtung – verwenden die Arbeitsmittel bei Geflügel aus eigener Haltung.
Betriebe mit eigener Kleintierschlachtung
Kleintierhalter und entsprechende Verarbeitungsbetriebe verwenden dafür vorgesehene Betäubungsgeräte und weitere Hilfsmittel bei der eigenen Schlachtung. Die Arbeiten werden von sachkundigen Personen und im jeweils zulässigen betrieblichen Rahmen ausgeführt.
Die Betäubungsgeräte werden für den vorgesehenen Betäubungsschritt eingesetzt. Anschließende Schlachtarbeiten werden entsprechend dem jeweiligen betrieblichen Verfahren ausgeführt.
- Kaninchenhalter mit eigener Fleischverarbeitung – führen die Betäubung und anschließenden Schlachtarbeiten sachkundig im eigenen Betrieb aus.
- Kleintierzüchter mit eigener Fleischgewinnung – verwenden die Ausstattung bei dafür vorgesehenen Tieren aus dem eigenen Bestand.
- Direktvermarkter von Kaninchen- & Kleintierfleisch – verbinden Haltung, sachkundige Schlachtung, Verarbeitung und Verkauf.
- Landwirtschaftliche Kleinbetriebe mit eigener Kleintierverarbeitung – setzen die Arbeitsmittel im zulässigen betrieblichen Rahmen ein.
- Hofmetzgereien mit Kleintierverarbeitung – beziehen entsprechende Tiere in ihre eigenen Schlachtabläufe ein.
- Mobile Dienstleister für Kleintierschlachtungen – verwenden eigene Geräte bei beauftragten Einsätzen.
Farmwildbetriebe & Gehegewildhalter
Farmwildbetriebe und Gehegewildhalter verwenden geeignete Geräte und Hilfsmittel, wenn Tiere aus eigener landwirtschaftlicher Wildhaltung betrieblich geschlachtet und anschließend verarbeitet werden.
Die Arbeitsmittel werden von sachkundigen Betriebsangehörigen oder beauftragten Fachkräften bei den jeweils vorgesehenen Schlachtarbeiten eingesetzt.
- Damwildhalter mit eigener Schlachtung – verwenden geeignete Arbeitsmittel bei Tieren aus der eigenen Gehegehaltung.
- Rotwildbetriebe mit eigener Fleischvermarktung – setzen Geräte bei der Betäubung und Hilfsmittel bei der unmittelbaren Handhabung der Schlachtkörper ein.
- Farmwild-Direktvermarkter – führen praktische Schlachtarbeiten bei eigenen Tieren aus.
- Landwirtschaftliche Wildgehege mit angeschlossener Verarbeitung – verwenden die Ausstattung innerhalb des eigenen Betriebs.
- Hofmetzgereien mit Farmwildhaltung – beziehen Tiere aus dem eigenen Gehege in ihre Fleischgewinnung ein.
- Schlachtdienstleister für Gehegebetriebe – setzen eigene Arbeitsmittel bei beauftragten Einsätzen ein.
Gemeinsam genutzte Schlachtstätten & Erzeugerkooperationen
Mehrere Tierhaltungs- und Direktvermarktungsbetriebe können eine gemeinsam eingerichtete Schlachtstätte verwenden. Die vorhandenen Geräte und Arbeitsmittel werden dabei von sachkundigen Beschäftigten, beauftragten Fachkräften oder entsprechend qualifizierten Mitgliedern praktisch eingesetzt.
Die bloße organisatorische Beteiligung an einer Kooperation begründet keine Nutzung der Ausstattung. Anwender sind diejenigen Personen, die die jeweiligen Schlachtarbeiten tatsächlich selbst ausführen.
- Beschäftigte gemeinschaftlich betriebener Schlachtstätten – verwenden Geräte und Zubehör bei den regelmäßig ausgeführten Schlachtungen.
- Sachkundige Mitglieder landwirtschaftlicher Schlachtgemeinschaften – führen die ihnen zugeordneten Arbeiten selbst aus.
- Fachkräfte regionaler Erzeugerkooperationen – schlachten Tiere aus den angeschlossenen landwirtschaftlichen Betrieben.
- Mitarbeiter gemeinschaftlicher Geflügelschlachtstätten – verwenden die Ausstattung bei Geflügel mehrerer angeschlossener Halter.
- Beauftragte Lohnschlachter in gemeinsam genutzten Einrichtungen – setzen eigene oder bereitgestellte Arbeitsmittel praktisch ein.
- Fachkräfte in gemeinschaftlichen Schlachträumen – verwenden Fixier-, Entblutungs- oder Aufhängehilfen und übergeben die Schlachtkörper anschließend an die weitere Bearbeitung.
Tierhaltungsbetriebe mit geregelten Nottötungsabläufen
Tierhaltungsbetriebe verwenden im Rahmen geregelter Nottötungsabläufe nur Geräte, die für die jeweilige Tierart und den vorgesehenen Einsatz geeignet und bestimmt sind. Die Bedienung erfolgt durch sachkundige Personen, die das jeweilige Gerät entsprechend seiner vorgesehenen Verwendung einsetzen.
Ein Betäubungsgerät kann den Betäubungsschritt innerhalb eines mehrteiligen Nottötungsablaufs übernehmen. Daraus folgt nicht automatisch, dass das Gerät selbst den vollständigen Tötungsablauf ausführt. Die weiteren Maßnahmen richten sich nach dem vorgesehenen Verfahren und der jeweiligen betrieblichen Situation.
- Rinderhaltungsbetriebe – verwenden dafür geeignete Geräte durch sachkundige Personen in zulässigen betrieblichen Situationen.
- Schweinehaltungsbetriebe – setzen die für die jeweilige Tierart bestimmten Geräte durch sachkundige Personen bestimmungsgemäß ein.
- Geflügelbetriebe – verwenden dafür vorgesehene Geräte bei den entsprechenden Geflügelarten fachgerecht.
- Kleintierhaltungsbetriebe – setzen geeignete Kleintierbetäubungsgeräte innerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs ein.
- Tierhaltungsbetriebe mit mehreren Nutztierarten – lassen sachkundige Personen die für die jeweiligen Tiere bestimmten Geräte in zulässigen Situationen verwenden.
- Landwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe mit eigener Tierhaltung – lassen geeignete Geräte in tatsächlich eintretenden betrieblichen Nottötungsfällen durch sachkundige Mitarbeiter bestimmungsgemäß einsetzen.
Berufsschulen, Fachschulen & Ausbildungsstätten
Ausbildungsstätten für das Fleischerhandwerk, die Fleischwirtschaft und die Landwirtschaft verwenden Geräte und Zubehör bei praktischen Unterweisungen. Die Bedienung findet in dafür eingerichteten Ausbildungsbereichen und unter fachlicher Aufsicht statt.
Als tatsächliche Anwender gelten die Personen, die einzelne Arbeiten im Rahmen der Ausbildung selbst und unter den dafür vorgesehenen Bedingungen ausführen. Die bloße Teilnahme an theoretischem Unterricht begründet keine praktische Verwendung.
- Berufsschulen für Fleischer – verwenden die Ausstattung in fachpraktischen Ausbildungseinheiten.
- Fachschulen für Fleischwirtschaft – beziehen tatsächliche Schlachtarbeiten in ihre praktische Ausbildung ein.
- Überbetriebliche Ausbildungsstätten – lassen Geräte und Zubehör innerhalb angeleiteter Übungen bedienen.
- Landwirtschaftliche Fachschulen – lassen Lernende oder Lehrkräfte die Ausstattung in fachpraktischen Schlachteinheiten tatsächlich bedienen.
- Meisterschulen des Fleischerhandwerks – setzen Arbeitsmittel innerhalb fachpraktischer Schulungen ein.
- Lehr- & Versuchsschlachthöfe – verwenden die Ausstattung bei Ausbildung, Unterweisung und fachlicher Erprobung.
Sachkundige private Geflügel- & Kleintierhalter
Private Anwender kommen bei dieser Ausstattung vor allem dann infrage, wenn sie eigenes Geflügel, Kaninchen oder andere zur Fleischgewinnung gehaltene Kleintiere im zulässigen Rahmen schlachten. Die jeweiligen Arbeiten müssen von Personen ausgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen und die eingesetzten Geräte bestimmungsgemäß verwenden.
Die private Tierhaltung oder Selbstversorgung allein reicht nicht aus. Zur tatsächlichen Nutzergruppe gehören ausschließlich Personen, die die Betäubung oder weitere Schlachtarbeiten selbst sachkundig und zulässig ausführen.
- Sachkundige private Geflügelhalter – verwenden dafür vorgesehene Geräte bei eigenen Tieren.
- Kaninchenhalter mit eigener Fleischgewinnung – führen Betäubung und anschließende Schlachtarbeiten selbst im zulässigen Rahmen aus.
- Private Halter von Kleintieren zur Fleischgewinnung – verwenden bei einer oder mehreren Nutzkleintierarten jeweils die dafür bestimmungsgemäße Ausstattung.
- Selbstversorger mit eigener Geflügel- oder Kleintierhaltung – verwenden Geräte und Zubehör bei sachkundig ausgeführten eigenen Schlachtungen.
- Sachkundige Anwender gemeinschaftlich genutzter Schlachteinrichtungen – führen die ihnen zugeordneten praktischen Arbeiten selbst aus.
Fazit
Produkte für die Schlachtung werden von Personen praktisch verwendet, die lebende Tiere betäuben und fixieren, die Entblutung ausführen und anschließend Schlachtkörper aufhängen oder unmittelbar innerhalb des Schlachtbereichs handhaben. Betäubungsgeräte werden dabei für den jeweils vorgesehenen Betäubungsschritt eingesetzt.
Diese Arbeiten finden in stationären und mobilen Schlachtbetrieben, Metzgereien mit eigener Schlachtung, landwirtschaftlichen Betrieben, gemeinsam genutzten Schlachtstätten, Ausbildungsbereichen und bei sachkundigen privaten Geflügel- oder Kleintierhaltern statt. Die jeweiligen Personen bedienen die Geräte und Hilfsmittel selbst innerhalb tatsächlich ausgeführter und zulässiger Schlacht- oder Nottötungsabläufe.